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Hallo Kathi,
1. ich muss als Verbraucher überhaupt NICHTS beweisen,
der Hersteller muss mich von seinem Produkt überzeugen
können und nicht nur mit Worten!!!
2. Hr. Becker hat falsch deklariert, der Beweis
dafür steht und ich bin nicht die einzige,
die diesen " kleinen Irrtum" festgestellt hat.
3. Hr. Becker hatte falsche Angaben zu Menadion
gemacht undzwar mündlich und schriftlich.
4. Nenn mir die Nr. des Labels auf deinem Futtersack.
Es ist üblich, dass diese Kontrollnr. der ÖKOstelle
genannt werden muss. Allein schon als Beweis für
den Verbraucher.
Marlene
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