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29.06.01 -- Gabi+Sheila

RE: Frage zum Sachkundenachweis - Frage 19














Hi,
in meiner Lösung steht auch A19 b,c,d ;-))
Aber das ist der Sachkundenachweis für die Halter von Hunden der Anlage 1+2, wie der für die 40/20 Halter aussehen wird weiß noch keiner. Es muß nicht dieser hier sein !! Steht in unserem Merkblatt von unserer Stadt zur ANmeldung eines 40/20 auch extra drin : Wer seinen Hund noch nicht länger als 3 Jahre hat (am 2.1.2002) der muß seine Sachkunde nachweisen, aber noch niemand wisse WIE :-((

Liebe Grüße
Gabi + Sheila, die Sachkundigen *gg*
Thema: Frage zum Sachkundenachweis - Frage 19


 
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