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Hi,
in meiner Lösung steht auch A19 b,c,d ;-))
Aber das ist der Sachkundenachweis für die Halter von Hunden der Anlage 1+2, wie der für die 40/20 Halter aussehen wird weiß noch keiner. Es muß nicht dieser hier sein !! Steht in unserem Merkblatt von unserer Stadt zur ANmeldung eines 40/20 auch extra drin : Wer seinen Hund noch nicht länger als 3 Jahre hat (am 2.1.2002) der muß seine Sachkunde nachweisen, aber noch niemand wisse WIE :-((
Liebe Grüße
Gabi + Sheila, die Sachkundigen *gg*
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