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25.06.01 -- Beate A.

RE: Kann ich meinen TA verklagen????














Dass die TA in diesem Forum öfters mal schlecht wegkommen habe ich auch schon festgestellt. Aber ich kenne einige, die ebenfalls schlechte Erfahrungen gemacht haben und wir selbst sind ebenfalls an einen falschen geraten. Dass mal eine Falschdiagnose gestellt wird, ist bedauerlich. Aber auch TA sind Menschen.
Unsere Geschichte war die, daß uns Untersuchungsergebnisse teilweise vorenthalten worden sind. Unser Hund hätte weiterbehandelt werden müssen, was der TA nicht getan hat. Darauf angesprochen reagierte der TA sehr ungehalten, er hat uns nahegelegt, einen anderen TA aufzusuchen. Das mag vielleicht die Ausnahme sein, muß aber trotzdem nicht einfach so hingenommen werden. Unsere Beschwerde bei der Kammer ergab dann, daß der TA tatsächlich auf den Ergebnissen gesessen ist. Da sie aber nicht lebensberohend waren, hatte er es nicht für nötig erachtet, unseren Hund auf den "Keimbefall" zu behandeln. Toll ! Warum geht man zum Arzt. Für mich war das eine ganz eindeutige Verletzung der ärztlichen Pflichten. Konsequenzen gab es für den Arzt nicht (zumindest wissen wir hier nichts drüber). Die Kammer hat die Sache nur lapidar damit abgetan, wir kölnnten die Untersuchung ja nochmal machen, die Ergebnisse seien ja jetztz auch alt und unbrauchbar. Ganz ehrlich, da fällt einem doch nichts mehr ein.

Gruss
Beate

Thema: Kann ich meinen TA verklagen????


 
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