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Hallo,
TSchG § 2 (4): Ein Welpe darf erst im Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden. - Einzige Ausnahme:
Dem Muttertier ist nach tierärztlicher Entscheidung die weitere Aufzucht aus medizinischen Gründen nicht zuzumuten.
- Gültig ab 01.09.01
Wenn der Züchter sich also weitere Aufuchtkosten ersparen will, dann verstößt er gegen das Tierschutzgesetz.
Gruß
Elli
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