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15.06.01 -- SteffiK

RE: Impfungen/urlaub














Hallöle,

in neueren Impfausweisen ist eine extra-Abteilung "Para Perros". Ansonsten reicht die Unterschrift vom TA in der Tollwut-Bescheinigung (Aus- und Einfuhrbescheinigung); die Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Viele Grüße und schönen Urlaub
Steffi
Thema: Impfungen/urlaub


 
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