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15.06.01 --
SteffiK
RE: Impfungen/urlaub
Hallöle,
in neueren Impfausweisen ist eine extra-Abteilung "Para Perros". Ansonsten reicht die Unterschrift vom TA in der Tollwut-Bescheinigung (Aus- und Einfuhrbescheinigung); die Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Viele Grüße und schönen Urlaub
Steffi
Thema:
Impfungen/urlaub
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