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Hi,
tja, die netten Auswirkungen der reizenden Hunde-VO´s.
Die sind im falschen Film, aber leider am längeren Hebel !!
Habe aus anderen Ländern so was noch nicht gehört. Die anderen haben aber auch nicht die "deutsche Gründlichkeit".
In Hamburg mußt Du ein berechtigtes Interesse an der Haltung Deines "Listenhundes" nachweisen, kann sein, daß es nicht reicht, daß Du ihn einfach schon 3 Jahre hast und liebst.
Keine ausreichende Begründung, ab damit.
Traurig !!
Frustgrüße
Gabi
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