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30.05.01 -- Gill

RE: Rasseliste in Schleswig-Holstein gekippt /Lueneburg hat nachgezogen














Hi lieber Gerry, hi an alle anderen Interessierten,
hier noch eine kleine Ergänzung. Hab das gerade als News vom Hermes-Team bekommen.
Hoffnungsvolle Grüße GILL

2. Landeshundeverordnung gekippt



Liebe Gilli
sehr gute Neuigkeiten in unserer Sache.


Oberverwaltungs-Gerichte erklärten Kampfhundeverordnungen für
verfassungswidrig

2. Landeshundverordnung gekippt

FDP-Klinger fordert erneut sofortige Rücknahme aller Kampfhundeverordnungen
und des Bundeshundegesetzes


nachdem die schleswig-holsteinische Kampfhunde-Verordnung gestern vom
Oberverwaltungsgericht in Schleswig in wesentlichen Teilen für nichtig
erklärt wurde, hat heute nun auch das nieder-sächsische
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Landeshunde-verordnung für insgesamt
verfassungswidrig erklärt. Hier die aktuellen Meldung des Norddeutschen
Rundfunks Hannover von heute 11.00 Uhr im einzelnen:
Lüneburg (dpa/Ini) - Die niedersächsische Kampfhundeverordnung ist in
wesentlichen Teilen nichtig oder rechtswidrig. Das hat das Lüneburger
Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in vier Musterverfahren
entschieden. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen, um
möglichst eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen. Das Gericht sah den
Gleichheitsgrundsatz in gleich vier Punkten überschritten. Es gäbe nur
einzelne gefährliche Hunde, aber keine gefährlichen Rassen an sich, sagte
der Richter Dieter Heidelmann.
Die von weiteren zahlreichen Klägergruppen angerufenen
Oberverwaltungsgerichte in den übrigen Bundesländern prüfen zur Zeit noch
die Wirksamkeit der jeweiligen Landeshunde-verordnungen, in denen
verschiedene Hunderassen für besonders gefährlich erklärt wurden, obwohl
alle internationalen Wissenschaftler und Experten der genetischen oder
sonstigen besonderen Gefährlichkeit einzelner Hunderassen nachdrücklich
widersprechen.
Im Düsseldorf wird am 26. Juni auf Antrag der FDP im Landesparlament erneut
über die strittige NRW-Landeshunde-verordnung abgestimmt, die dort ca. 700
Tsd. ordentliche Hunde-halterfamilien einschränkt und juristisch wie
politisch in höchstem Maße umstritten ist. Das Oberverwaltungsgericht in
Kassel hat bezüglich der in Hessen beklagten Landes-"Kampfhunde"-Ver-ordnung
für Ende August mehrere Prozesstage terminiert, an dem diese Wissenschaftler
gutachterliche Aussagen vor Gericht tätigen sollen.
Eine Entscheidung in Hessen wird für Anfang September erwartet. Auch der
europäische Verbraucherschutz David Byrne äußerte sich kritisch zu den
Verordnungen und dem Bundeshundegesetz und verlangte von der Bundesregierung
seit Wochen wissenschaftliche Beweise, die diese allerdings eingestandener
Weise nicht erbringen konnte.

FDP-Politiker Werner Klinger, der sich im übrigen mit seinen Parteifreunden
im Hessischen Landtag, sowie auch im Bundestag im Einklang sieht, forderte
mit einer Presseerklärung den hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU)
erneut auf, seine hunde-rassistische Verordnung, die über zehntausende von
hessischen Familien gesellschaftliche Ächtung, hohe Kosten und großes Leid
gebracht haben, sofort zurückzunehmen und sich persönlich bei den unschuldig
Betroffenen zu entschuldigen.
Klinger: Eine Umkehrung der Beweislast verstößt gegen das
Rechts-staatsprinzip, die Missachtung des Datenschutzes im Zusammen-hang mit
der Haltung bestimmter Hunderassen, die noch nicht einmal statistisch
besonders aufgefallen sind, verstoße laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten
gegen das Bundesdatenschutzge-setz. Die Einschränkung der Unverletzlichkeit
der Wohnung durch das rot-grüne Bundeshundegesetz verstoße gegen das
Grundgesetz, Art 13. Die durch die Sommerloch-Kampagne der Bildzeitung
entstandene "Volksverhetzung der besonderen Art" hat, so Klinger, die Köpfe
der Menschen mit Panik gefüllt und viele Landes- und Bundespolitiker zum
blinden Aktionismus genötigt. Es zeige sich jetzt, dass man ein Land nicht
dadurch regieren kann, in dem man sich an die Forderung der Boulevardmedien
zu eigen macht, sondern in dem man sich von Fachleute beraten lasse.
Innenminister Bouffier zeichne sich dadurch aus, dass er die Beratung
international anerkannter Wissenschaftler stets abgelehnt habe, und sich
grundgesetzverletzende Forderungen der rot-grünen Bundesregierungen zueigen
gemacht habe. Klinger schätzt, dass die dadurch verursachten Schäden durch
Schadensersatzansprüche von Betroffenen allein in Hessen in Hunderte von
Millionen zu beziffern sind.
30.05.2001 Kli

Es grüßt Sie alle sehr herzlich
Werner Klinger + das Hermesteam
Thema: Rasseliste in Schleswig-Holstein gekippt *freuuuuuu*


 
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