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SCHLESWIG/SH: Rassebegiff unzureichend
Die als Kampfhundeverordnung bekannte schleswig-holsteinische Gefahrhundeverordnung ist in dem Bereich nichtig, in dem Bestimmungen an den Begriff Rasse anknüpfen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag entschieden. Für das Gericht hat die Prüfung der Fachliteratur ergeben, dass die Zugehörigkeit zu einer Rasse nicht automatisch
gleichbedeutend sei mit der Gefährlichkeit eines Hundes.
Gegen die Verordnung hatten zwölf betroffene Hundehalter geklagt.
Quelle: www.ndr.de/regio_sh/nachrichten/index.html
M D R ... um 20.15 Uhr ein Bericht zu dem Thema: Was brachte ein Jahr Hundeverordnung ?!
MFG, Claudia
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