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"Gericht gibt Kampfhund-Haltern recht:
RASSE MACHT HUNDE NICHT BISSIG
Von der Rasse eines
Hundes darf nicht eine
bestimmte Gefährlichkeit
abgeleitet werden.Dies
entschied das Schleswiger
Oberverwaltungsgericht.
Der einzige zulässige Maßstab bei der Bewertung sei individuelles
Tun der Halter und der Hunde.
VERORDNUNG ZUM TEIL AUßER KRAFT
Damit setzte das gericht die
Gefahrenhundeverordnung des
schleswig-holsteinischen Innenministerium
teilweise außer Kraft.Die Rassenliste der
Verordnung stehe für eine ungleiche Behandlung und sei nichtig.Die Richter lehnten es aber ab,die gesamte
Verordnung für nichtig zu erklären.
Az.4K8/00 OVG Schleswig.
Man kann sich da nicht freuen,den es werden dann noch andere Hunde auf die Liste gesetzt,so das keine ungleiche Behandlung mehr besteht.Mal Vorsichtig abwarten!!was noch kommt.
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