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27.05.01 -- Gabi+Sheila

RE: NRW














Hi,
ein Führungszeugnis "machst" Du nicht, das beantragst Du - bei der Stadt. Es ist ein Auszug aus dem Zentralregister (wo all die Vergehen der lieben Bundesbürger fein säuberlich gesammelt werden *gg*).
Das hat auch nichts mit den 3 Jahren Hundehaltung zu tun - die 3 Jahre sind entscheidend für den SACHKUNDENACHWEIS. Hast Du seit mehr als 3 Jahren Hunde ÜBER (ganz wichtig) 40/20 ohne das zu behördlich bekanntgewordenen Vorfällen kam, dann giltst Du automatisch als sachkundig. Sonst mußt Du einen Sachkundenachweis machen - von dem aber noch keiner weiß wie er für 40/20-Halter aussehen wird :-((.
Das Führungszeugnis brauchst Du in jedem Fall.

Lies mal die LHVO.

Liebe Grüße
Gabi
Thema: NRW's Führungszeugnis


 
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