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26.05.01 -- cosmo

RE: Achtung! Vorsicht bei der Tiervermittlung!














Die Verbreitung von Tierpornografie ist in Deutschland verboten und der Besitz auch!

Paragraph 184 StGB:
(3) Wer pornographische Schriften (Paragraph 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird, wenn die pornographischen Schriften den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich finde die starke Präsenz von Tierpornografie im Internet auch sehr bedauerlich und denke der Gesetzgeber sollte hier stärker durchgreifen. Allerdings finde ich es nicht falsch, dass der Gesetzgeber sexuellen Kontakt mit Tieren nicht unter Strafe stellt da sexualität und sexuelle Handlungen normalerweise gewaltfrei und einvernehmlich geschehen. Sollte dem nicht so sein greift hier das Tierschutzgesetz.

mfg, cosmo
Thema: Achtung! Vorsicht bei der Tiervermittlung!


 
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