Sexuelle Handlungen mit Tieren waren mal verboten aber 1994 wurde der §175 ersatzlos gestrichen.
§175 RStGB
Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
http://stadt.gay-web.de/chronik/par175.shtml
Solange es nicht gegen das Tierschutzgesetz verstösst sind sexuelle Handlungen mit Tieren also erlaubt.