|
Hallo,
in der Pfalz haben wir diese Reglung nicht bei uns heisst es:Gefährliche Hunde sind durch einen elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so zu kennzeichnen,dass ihre Identität und gefährlichkeit festgestellt werden kann.
Und dies bekanntlich kann schon ein Hund sein der unter diese 40/20 reglung fällt.
gruss Michael
|