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Ach übrigens:
Die Kastration ist tatsächlich in Deutschland verboten. Allerdings nur, wenn für die Kastration kein ausreichender Grund vorliegt. KEIN ausreichender Grund wäre z.B., daß das Krebsrisiko verringert ist, oder die Hündin sonst zu oft tragend wäre. Ich weiß, das klingt bescheuert, aber die Leute, die dieses Gesetz verfaßt haben waren sicher keine Tierschützer. Zum Glück kann der TA immer noch selbst entscheiden, ob er das Tier kastriert oder nicht. Er kann (sollte er jemals gefragt werden) dann angeben, die Hündin hätte eine Gebärmutterentzündung oder der Rüde Hodenkrebs gehabt, damit er die Kastration irgendwie rechtfertigen kann.
Gruß, Caro
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