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17.05.01 -- Martina Ginz

RE: Bundesgesetzblatt: Tierschutz-Hundeverordnung vom 2.5.2001














Hallo ihr Beiden!

Zuchtverbot für die genannten Kampfhunderassen finde ich auch nicht so toll - allerdings angesichts der vielen Anlage 1 Hunde in Tierheimen und der Tatsache, daß auch die Tierschützer von Bullterrier-in-Not mittlerweile für ein Zuchtverbot sind, kann ich es akzeptieren. Gegen Massenzüchter wird nur durch die Hintertüre etwas getan - nämlich damit, daß für je 10 Hunde eine Betreuungsperson da sein muß und das auch diesen Tieren regelmäßig Auslauf und ein Mindestmaß an Lebensqualität - in Bezug auf Zwingergröße, Hygiene, Luft, Licht, Schutz und Sozialkontakten gewährt wird. Sicher ist es mit dem Gesetz alleine nicht getan, allerdings hat man damit eine konkrete Handhabe gegen Menschen, die dagegen verstoßen - einfach weil Mindestanforderungen definiert worden sind, die nachgeprüft werden können. Es gefällt mir wesentlich besser als so schwammige Aussagen wie, Tiere dürfen nicht gequält werden und Tiere sind artgerecht zu halten.
Ich meine, damit daß recht klar gesagt wird, wie Hunde zu behandeln sind, hat man einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Viele Grüße Martina
Thema: Bundesgesetzblatt: Tierschutz-Hundeverordnung vom 2.5.2001


 
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