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25.04.01 -- Sabine H.

RE: Schutzvetrag für Hunde














Hallo, ich habe folgenden Inhalt in meine Übergabeverträge geschrieben:
Namen und Anschrift beider Unterzeichner
den Betrag für den Hund (man könnte es vielleicht Schutzgebühr nennen)
den Text, daß sich der Unerzeichner verpflichtet, das Tier im Sinne des dt. Tierschutzgesetzes zu halten
und eine Klausel eingebaut, die es mir gestattet, 3 Stichproben zu machen (nach der Übergabe), vielleicht noch die Zeitabstände, und das Recht, bei Feststellung von schwerwiegenden Ungereimtheiten, das Tier wieder mitzunehmen.
Wer ein gutes Gewissen hat, der hat auch keine Probleme mit einem solchen Vertrag.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
MFG
Sabine
Thema: Schutzvetrag für Hunde


 
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