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20.04.01 -- Gill

RE: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde...














Hallo liebe Hundefreunde,
auch nach dem Inkraftteten dieses (fürchterlichen) Gesetzes stehen die Rechtsmittel offen! Es ist doch nicht so, dass wenn Herr Rau ein Gesetz unterzeichnet, dieses durch Klage nicht (teilweise) wieder ausser Kraft gesetz werden kann. Was Unrecht ist, muss nicht Unrecht bleiben!!
Der Bundesgerichtshof hat doch z.B. vor kurzem klar gemacht, dass die Unverletzlichkeit des Wohnraums nicht durch "Rechtsbeugung per Gesetz der Bundesregierung" rechtens ist. Es ist nunmehr für ALLE Hundehalter ein langer Weg durch die Instanzen der Rechtsmühlen.
Ich hatte im übrigen nur den Eindruck, dass bei diesem Posting zum erstem Mal über die Tragweite des Gesetzes nachgedacht wird (kann mich aber auch täuschen)
Gruß Gill
Thema: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde...


 
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