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20.04.01 -- Sandra/Rexi

RE: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde...noch viel dicker als wir gedacht haben betrifft alle Listenhunde!!!!














AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
]
] Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde tritt morgen in Kraft
(20.04.2001)
]
] -----------------------------------------------------------
] (aho) - Heute ist das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde"
] verkündet worden und tritt somit morgen, am Tag nach der Verkündung,
] in Kraft. Damit ergänzt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten
] landesrechtliche Hundegesetze und -verordnungen mit dem Ziel,
] zukünftig verstärkt Gefahren und Übergriffe durch gefährliche Hunde
] von der Bevölkerung abzuwenden.
]
] Das Gesetz regelt im Einzelnen:
]
] * ein Einfuhrverbot für vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier,
] American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und
] Bullterrier, sowie für Hunde weiterer Rassen, für die nach den
] Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten wird,
] eine Gefährlichkeit vermutet wird;
] * Verstöße gegen diese Importverbote werden unter Strafe gestellt;
] * zudem wird die Möglichkeit eröffnet, bei Verstößen gegen die
] genannten Bestimmungen die Hunde einzuziehen;
] * im Tierschutzgesetz wird ein Zuchtverbot für Hunde
] ausgesprochen, bei denen durch die Zucht erblich bedingte
] Aggressionssteigerungen verstärkt werden;
] * in das Strafgesetzbuch wird ein Tatbestand eingefügt, der es
] unter Strafe stellt, gefährliche Hunde - entgegen einem
] landesrechtlichen Verbot - zu züchten, mit ihnen zu handeln bzw.
] sie ohne Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren
] Untersagung zu halten.
]
] Ausgangspunkt für die Entscheidung, ein Einfuhr- und
] Verbringungsverbot gesetzlich zu normieren, waren die vermehrten und
] besorgniserregenden Angriffe von gefährlichen Hunden auf Menschen in
] Deutschland im vergangenen Jahr.
]
] Im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts liegt die Abwehr von
] Gefahren durch gefährliche Hunde grundsätzlich in der alleinigen
] Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer. Die "Ständige Konferenz
] der Innenminister und -senatoren der Länder" (IMK) hatte deshalb im
] vergangenen Jahr den Ländern empfohlen, Regelungen, welche die
] Bevölkerung besser vor gefährlichen Hunden schützen, zu erlassen. Die
] Bundesländer haben daraufhin entsprechende Regelungen getroffen bzw.
] bestehende Bestimmungen ergänzt. Am 24. November 2000 hat die IMK
] außerdem Grundsätze zur Harmonisierung der landesrechtlichen
] Regelungen festgelegt.
]
] Die Bundesregierung unterstützt diese länderrechtlichen Regelungen im
] Rahmen ihrer Zuständigkeit durch ergänzende Maßnahmen im "Gesetz zur
] Bekämpfung gefährlicher Hunde".
]
]
] Pressemitteilung Nr. 114
] Veröffentlicht am 20. April 2001
]
Thema: Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde...


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