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1. Ich wäre auch für eine Kastration vor der Geschlechtsreife, um dem bei einem Schäfermix zu erwartendem Machoverhalten vorzubeugen.
2. Wenn das Tierheim von einem TSV betrieben wird, ist eine solche Klausel zwar nicht strafbar, aber sittenwidrig und könnte angefochten werden. Denn laut Tierschutzgesetz ist es eigentlich ohne medizinische Indikation nicht erlaubt, Wirbeltieren Organe zu entnehmen. Ein TSV ist aber eine private Organisation und kann sich nicht über das TSG als staatliche Verordnung (und das Vet-Amt als ausführendes Organ) stellen. Wobei bei der Kastration wiederum ethische Gründe angeführt werden könnten.
Das aber nur zur Info.
Wie schon gesagt, das Tierheim vertritt den Tierschutzgedanken trotzdem . Ich würde es machen.
MFG
Sabine H.
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