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Hallo Ute,
die Regelung sieht folgendermaßen aus:
Einmal pro Jahr darf die Hündin einen Wurf haben.
Wenn nun aber etwas 'schiefgeht', und sie ein 2. mal im gleichen Jahr wirft, dann muß sie für ein ganzes Jahr aus
der Zucht genommen werden, nicht nur für eine Hitze. Sprich
1998 zwei Würfe = erst 2000 der nächste. Und es ist völlig egal um welche Rasse es sich handelt, diese Zuchtrichtlinie gilt für alle dem VDH angeschlossenen Züchter.
Soweit zumindest mein Kenntnisstand in Sachen Wurfhäufigkeit.
Gruß, Claudia
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