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+#8222;Ungefährlicher Pitbull+#8220; wurde auf Wunsch des Halters eingeschläfert
Vierjähriges Mädchen angefallen und verletzt / Anzeigen gegen den Halter
Wiesbaden (deg) Gestern wurde auf Wunsch des 21jährigen Halters ein knapp vier Jahre alter Pitbull eingeschläfert, der am Mittwochabend ein Mädchen angefallen und verletzt hatte. Wie wir in einem Teil unserer Ausgabe berichtet hatten, wurde das Kind ins Gesicht gebissen. Wie es heißt, konnte das Mädchen nach ambulanter Behandlung wieder nach Hause. Der Vorfall hatte sich kurz vor 21 Uhr ereignet, als der 14jährige Bruder des Hundehalters mit dem angeleinten Tier in der Föhrer Straße in der Siedlung Sauerland unterwegs war. Die Vierjährige stand zusammen mit ihrer Mutter, ihrem Bruder und einem Kleinkind an einer Telefonzelle, als der 14jährige auftauchte. Der Pitbull sei ungefährlich, soll er noch gesagt haben. Der Hund muß das überhört haben, kurz darauf fiel er das Kind an.
Die Mutter der Vierjährigen erstattete Anzeige gegen den Hundehalter, unter anderem wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Verstoßes gegen die Hundeverordnung. Der Mann wurde zudem von der Polizei angezeigt. Das Tier musste zwar keinen Maulkorb tragen, durfte allerdings nicht von einem Minderjährigen geführt werden. Dies sei, so Hans-Peter Erkel vom Ordnungsamt +#8222;schlichtweg unverantwortlich gewesen+#8220;. Der Pitbull-Rüde ist beim Ordnungsamt registriert. Der Hund hatte im August 1999 nach der damals schon geltenden +#8222;Wiesbadener Verordnung+#8220; die Wesensprüfung abgelegt. Das Tier war als ungefährlich eingeschätzt worden. Im September wäre eine erneute Prüfung fällig gewesen.
Der Halter hatte, nachdem im August 2000 die Landeshundeverordnung für Kampfhunde in Kraft getreten war, die Halteerlaubnis beantragt, diese aber deswegen noch nicht erhalten, weil die erforderliche Haftpflichtversicherung fehlt und die Sachkundeprüfung aussteht. Das Ordnungsamt hatte bereits ein Bußgeld angedroht. Zuletzt am 15.März.
Für die ausstehende Sachkundeprüfung hatte der Halter einen Termin, sie sollte Ende Mai abgelegt werden. Dass die Prüfung noch aussteht, ist laut Erkel damit zu erklären, dass für Hessen insgesamt nur 30 Gutachter berechtigt seien, eine solche Prüfung vorzunehmen. Die Gutachter kämen mit den Terminen nicht nach. Auch bei der Versicherung sei es für die Halter nicht einfach. Auch das brauche Zeit, was nicht einfach den Haltern angelastet werden dürfe.
PS: auch dieser Bericht wurde von mir akkurat aus der Zeitung abgeschrieben
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