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05.04.01 -- Sandra/Rexi

RE: Trauriger Vorfall in Wiesbaden/an Jani














sorry aber es ist nicht egal wie alt du bist um einen hund zu führen und schon garnicht wenn es sich um einen "listenhund" handelt..

zitat aus der LHV hier in NRW:
3) Außerhalb befriedeten Besitztums, bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und in deren Treppenhäusern, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen sind gefährliche Hunde und Hunde der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Rassen, Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen an der Leine zu führen. Darüber hinaus müssen sie einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen. Der Halter oder eine andere Aufsichtsperson muss von der körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten; die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Eine andere Aufsichtsperson als der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben*

und davon mal abgesehen würde ich meine kinder auch mit Rexi nie alleine rauslassen..obwohl der eine mit fast 13 jahren schon grösser und schwerer ist als andere mit 18..

gruss
Sandra

Thema: Trauriger Vorfall in Wiesbaden


 
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