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Hi Jan.
Anbei der Text aus der Gefahrhundeverordung NRW. Also es kommt darauf an, in welchem Bundesland Du wohnst. Und dann gilt entweder 40 cm ODER aber 20 Kg.
Grüüsle Pit
Auszug:
Diese Verordnung gilt für das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
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