Hallo Claudia,
nachzulesen u.a. auf der Seite des VDH (www.vdh.de).
Unter Punkt 10 steht, dass das Austellungsverbot erst nach 12 Monaten nach inKraft treten der neuen Tierschutz-Hundeverordnung erfolgt.
So teilt es auch das Bundesinnenministerium mit.
Gruss
Silke