|
hier der originalartikel
Der "gläserne Hund": In Kärnten bald Wirklichkeit
Das neue Tierschutzgesetz verlangt, dass jeder Hund einen Chip trägt. Außerdem sollen im Zirkus keine Löwen mehr erlaubt sein.
VON ULRIKE GREINER
Nach der Novellierung des Strafgesetzes - bis zu drei Jahre Haft für Hundehalter, wenn ihr Vierbeiner jemanden verletzt oder tötet -, stehen nun auch Änderungen des Kärntner Tierschutzgesetzes ins Haus. Die Begutachtungsphase ist fast abgeschlossen. Charlotte Havranek, Leiterin der Verfassungsabteilung des Landes, hat die wichtigsten Punkte erläutert. Am stärksten betroffen sind Hunde.
Daten vom Herrl. Der Chip für den Hund wird verpflichtend. Darauf sind Zahlenkombinationen gespeichert, die Codes für Daten (z. B. Besitzer) darstellen. Die Daten sollen entweder über das Land selbst abrufbar sein oder über eine Registrierstelle, die das Land beauftragt. Kosten pro Chip: rund 600 S. Nachteile: Es ist schwer kontrollierbar, ob die Chip-Pflicht eingehalten wird. Und: Will man den Chip lesen, muss man mit einem Spezialgerät 15 bis 30 Zentimeter an den Hund heran.
Hund in die Schule. Erreicht der Hund mehr als 40 Zentimeter Schulterhöhe oder mehr als 20 Kilo, darf er nur "von einer sachkundigen Person gehalten oder geführt" werden, wie es im Gesetz heißt. Im Klartext: Der Besitzer muss die Begleithundeprüfung, bei Schutzhunden die Schutzhundeprüfung nachweisen.
Kein Maulkorberlass. Eine generelle Maulkorbpflicht wird es nicht geben. Leinen- oder Maulkorbpflicht besteht allerdings bereits, wenn man mit dem Hund in größeren Menschenansammlungen (Bus, Stiegenhaus in einem Mehrparteienhaus) unterwegs ist.
|