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01.03.01 -- Wilfried Heimann

RE: Leinenzwang














Zunächst einmal würde ich in die derzeit gültige LHV deines Bundeslandes hineinsehen, was dort steht. In NRW gilt der Leinenzwang nicht nur für Listenhunde, sondern für alle 40/20 (40cm/20kg) Hunde innerhalb von Wohngebieten. Hier solltest du überlegen, ob du dich in einem Wohngebiet befindest oder in einem nicht bebauten Gelände, wo der Leinenzwang für nicht gelistete Hunde nicht gilt, es sei denn, es stehen z.B. am Park Schilder, dass Hunde an die Leine zu nehmen sind. Dieses gilt dann aber auch für alle!!!! Hunde. Außerdem gibt es eine Gemeindeordnung, wo eventuell auch etwas über Leinenpflicht festgelegt ist. Erkundige dich doch ganz einfach mal an der Stadtverwaltung, wie es in eurer Stadt gehandhabt wird.

MfG
Wilfried Heimann
Thema: Leinenzwang


 
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