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01.03.01 --
Unah
RE: Berlin: Listenhunde von der Beförderung in öffentlichen Verkehrmitteln ausgeschlossen/ alle anderen Maulkorbpflicht
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Hey,
die Bundesbahn befördert Listenhunde auch nicht mehr. Andere Hunde müssen, sobald sich auch nur ein Fahrgast beschwert umgehend den Zug verlassen. Das kann also heißen, wenn Du von A nach C fahren willst, Du wegen eines Idioten, der sich vielleicht wichtig machen willst, in B aussteigen mußt und dann evtl. stundenlang zu Fuss nach hause laufen kannst.
Bei uns gibt es eine Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, allerdings ist es mir schon mehrfach passiert, daß der Busfahrer einfach grinsend und hupend an mir und meinem Hund vorbei gefahren ist. Dann steht man wirklich nur noch wütend da und kann nix machen.
Ich habe somit (auch kein Auto) auch das Problem, was ist, wenn ich dringend zum Tierarzt muß und ausgerechnet dann so einen depperter Busfahrer antreffe? Und zu meinen Eltern kann ich mit meinen Hunden dank Bundesbahn auch nicht mehr fahren.
Mit einen Maulkorbzwang in öffentlichen Verkehrsmitteln könnte ich ja noch leben, da wären die Ängstlichen beruhigt und unsere Hunde könnten trotzdem mitfahren, aber einfach pauschal nicht mehr mitnehmen, finde ich voll Sch...
mfg
sabine
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