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01.03.01 -- Andrea M.

RE: Entsorgung?!














Hallo, Wolverine!

So ganz stimmt das nicht, was Du schreibst. Nach geltender Rechtslage müssen (tote) Tierkörper von den Tierärzten an Tierkörperbeseitigungsanstalten weitergeleitet werden. Dort werden sie zu Tiermehl verarbeitet und gelangen dann wieder in die Nahrungskette (im Futter - u. a. hat sich daraus ja auch die BSE-Problematik entwickelt - allerdings durch die Verarbeitung von Schafen). Auskunft gibt hierzu u. a. auch 'www.cremar.e'.

Das klingt schaurig - ist aber leider so. Deshalb überlege ich auch, irgendwann (und hoffentlich ist der Tag noch fern) ein Haustierkrematorium in Anspruch zu nehmen.

Dann ist es auch unterschiedlich, ob das Begraben von Haustieren auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist. Z. B. ist es in meinem Wohnort erlaubt (1 m mindestens tief und nicht im Bereich von Grundwasser).

Und zu Dir Ute: Mach Dir bitte jetzt keine Gedanken mehr dazu, was jetzt mit Deinem Liebling passiert ist. Denk daran wie er zu Lebzeiten war und nicht was mit ihm passiert ist, nachdem er gestorben ist. Zu ändern ist es ja jetzt nimmer mehr. Ich weiß wie schwer das ist - ich hab auch schon einige heiß geliebt 'Mäuse' verloren! Ich denk an Dich!

Andrea
Thema: Entsorgung?!


 
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