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12.02.01 -- Unah

RE: Schutzvertrag! Was soll rein?














Hallo Evy,

bei Dir geht es ja wohl darum, daß Du Dir den Hund anschaffen möchtest, da hat eher der "Verkäufer" das Problem an Alles zu denken.

Ich habe in den Katzenschutzverträgen (ich nehme öfter Notfälle auf und vermittel sie dann weiter) immer vermerkt, daß die Tiere nicht an dritte Personen ohne meine Zustimmung weitervermittelt werden dürfen, daß der neue Besitzer mit einer weiteren Platzkontrolle einverstanden ist, daß die Katze (wenn es ein Jungtier war) bis zu einem gewissen Alter kastriert werden muß. Zusätzlich habe ich bei älteren Tieren immer vereinbart, daß ich bei Krankheitsfall oder sonstigem Notfall der neuen Besitzer jederzeit als Pflegestelle zur Verfügung stehe. Zusätzlich habe ich schriftlich vereinbart, daß ich bei absoluten Eingewöhnungsproblemen das Tier zurücknehmen werde, ich allerdings keinerlei Kostenerstattung übernehme.

Wobei ich allerdings einmal bei einer Rücknahme, weil der Kater sich nicht mit der vorhandenen Katze verstanden hat, den Leuten die Gebühr zurückgegeben habe.

Für Dich speziell als "Hundekäufer" ist es wohl wesentlicher, sich das alte Zuhause genau anzusehen, ich wüßte wirklich nicht, was Du sonst speziell bei dem Vertrag beachten solltest. Rückgaberecht gibt es nicht, auch nicht, wenn der liebe Hund sich im Nachhinein als Biest entpuppt oder Gesundheitliche Probleme auftauchen. Deshalb ja auch mein früherer Hinweis auf den Tierarzt :-)))

Nimmst Du den Hund nun????

mfg
sabine
Thema: Schutzvertrag! Was soll rein?


 
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