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Liebe Heike,
ich habe einmal nachgeschlagen. Wie Gudrun schon geschrieben hat, in Bayern gibt es seit dem 2.7.92 ein Gesetz, welches bestimmte Hunderassen als Kampfhunde erklärt. Dazu gehören zunächst einmal Pit-Bull, American Stafford, Stafford-Bullterrier und Tosa-Inu. Diese Rassen werden als grundsätzlich gefährlich erklärt. Die Zucht dieser Rassen bzw. Kreuzungen wird damit verboten. Zum halten solcher Rassen braucht man eine spezielle Erlaubnis, die man bei der Gemeinde beantragen muß.
Solch eine Erlaubnis brauchen auch die Züchter und Halter von Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastino Napoletano und Rhodesian Ridgeback. Für die zuerst genannten Rassen bedeutet das wegen des Zuchtverbotes auf Dauer das "Aus" in Bayern.
Viele Grüße
Anja
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