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18.01.01 -- Cessi

RE: Wegen der milden Verurteilung von "Ibrahim"...














Liebe Sigrid,

ohne Zweifel steht das Strafmaß von 3 1/2 Jahren in keiner Relation zu dem Leid, das der Familie des getöteten Buben zugefügt wurde, UND dem Schaden und dem Verlust von Lebensqualität, den unbescholtene Hundehalter und deren Tiere erlitten haben !

Ich hoffe dennoch, daß dieses Urteil zumindest eine "Signalwirkung" auf diejenigen Hundehalter zeigt, die bisher glaubten, ungestraft "den besten Freund des Menschen" qualvoll zur "Kampfmaschine" und zur Aufbesserung ihres eigenen jämmerlich unterentwickelten Selbstbewußtseins mißbrauchen zu können.

Es bleibt mir nur noch, zu wünschen, daß sich die Situation endlich wieder normalisiert und verantwortungsvolle Hundehalter mit ihren Großhunden ohne "Behördenwillkür" in Ruhe und Frieden leben können !

Cessi
Thema: Wegen der milden Verurteilung von "Ibrahim"...


 
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