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17.01.01 -- Mary + Monty

RE: Urteil im Prozess um den Tod des kleinen Jungen...














und wird wahrscheinlich noch nach 2 Jahren wegen guter Führung entlassen...
ich glaube, daß das Urteil deshalb so milde ausgefallen ist, weil man ihm die Mutwilligkeit nicht beweisen konnte, sprich er ja nicht mutwillig den Hund auf das Kind gehetzt hat, nicht damit rechnen konnte, daß der Hund, mit dem er sich im Hinterhof aufhielt auf den Schulhof gelangen würde.. etc. etc...ihm zu Gute gehalten wurde, daß er noch versucht hat, seinen Hund zurückzureissen,
Unsere Rechtsprechung enthält derart viele Lücken ... zum kotzen und ich möchte nicht Richter sein, der aufgrund der mangelden Beweislage derartig Milde Urteile aussprechen muß..
Was werden wohl die Eltern empfinden, bei dem Gerichtsurteil , stellt Euch das bitte mal vor..Ihr Kind ist tot und dieses Arschloch macht sich nen flotten Lenz im Knast, macht vielleicht noch nebenbei nen Schulabschluß, ne Ausbildung, wird psychologisch betreut oder vielleicht auch Freigänger nach 1,5 Jahren, der nur noch abends in die Zelle muß usw. usw. um dann nach höchstens 3,5 Jahren wieder rauszukommen mit nem Integrationsprogramm an der Backe und um sich den nächsten Hund zu kaufen...

IST WIRKLICH GRAUSAM !!!!


Thema: Urteil im Prozess um den Tod des kleinen Jungen...


 
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