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10.12.00 --
Gill
RE: Hundeverordnung, was ist neu?
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Hallo liebe Hundefreunde, dies zu Eurer Info - mit der Bemerkung, dass das Gesetz noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss - aber die werden sich wohl nicht anders verhalten als der Bundestag - leider zu meinem Leidwesen.
Liebe Grüße GILL
Hier für Euch zur Info der Text der Pressemitteilung:
Quelle:
***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES *****
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Berlin: Mittwoch, 6. Dezember 2000 Redaktionsschluss: 10:00 Uhr (307)
1. OBLIGATORISCHE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR HUNDE EINFÜHREN
2. SONNTAG SOLL ARBEITSFREIER TAG BLEIBEN
3. ANWALTSKAMMER UND RICHTERBUND LEHNEN ZIVILPROZESS-REFORM WEITER AB
4. AUSBILDUNGSFÖRDERUNG SOLL VERBESSERT WERDEN
(die Punkte 2 bis 4 habe ich gelöscht +#8211; Anmerkung )
Rechtsausschuss
OBLIGATORISCHE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR HUNDE EINFÜHREN
Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen des Rechtsausschusses soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern dafür sorgen, dass eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde eingeführt wird.
Das Gremium billigte am Mittwochmorgen einen entsprechenden Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/3825) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der F.D.P. und der PDS.
Zur Begründung hieß es, zahlreiche Opfer von Beißattacken durch Hunde blieben ohne adäquaten Ersatz ihrer erlittenen Schäden, da die Halter häufig ohne eigene Mittel seien und eine Haftpflichtversicherung für die Hunde fehle.
Das sei für die Opfer wie für die Allgemeinheit ein unbefriedigender Zustand, dem dringend abgeholfen werden müsse.
Die CDU/CSU votierte gegen die Initiative und verwies zur Begründung unter anderem auf verfassungsrechtliche Bedenken, welche auch die Bundesregierung habe.
Die Regelung des Problems sollte den Ländern überlassen bleiben. Auch praktische Gründe sprächen zudem gegen den Vorschlag.
Im Gegensatz zu einem Auto, für das keine Haftpflichtversicherung bezahlt worden sei, könne man einen Hund schließlich nicht "stilllegen", so die Union.
Einstimmig bei Enthaltung der F.D.P. billigte der Rechtsausschuss als mitberatendes Gremium außerdem einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/4451) zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.
Dieser hat zum Ziel, die Einfuhr solcher Hunde nach Deutschland zu verbieten bzw. nur mit ausdrücklicher Genehmigung zu erlauben.
Zudem sollen die Möglichkeiten zum Erlass eines Zuchtverbotes für gefährliche Hunde erweitert werden. Federführend ist der Innenausschuss.
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Herausgeber: Deutscher Bundestag * Pressezentrum
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Verantwortlich: Uta Martensen
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