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10.12.00 --
Gaby Fornari
RE: Hundeverordnung, was ist neu?
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Das hat sich geändert,das Importverbot ist keine Verordnung mehr sondern ein Gesetz,und wie Du selber lesen kannst ,können noch andere Hunderassen zu diesem Importverbot dazukommen,hoffe Dir geholefen zu haben,
Grüße Gaby
Importverbot für "Kampfhunde" (08.12.2000)
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(aho) Der Bundestag hat am Freitag das "Gesetz zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde" mit großer Mehrheit beschlossen. Das Gesetz
beinhaltet ein völliges Importverbot für Pitbull-Terrier, American
Staffordshire Terriern und Staffordshire-Bullterriern sowie Kreuzungen
mit diesen Rassen. Verstöße dagegen werden mit einer Freiheitsstrafe
von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen bedroht. Andere Hunde, die nach
Landesrecht als gefährlich eingestuft werden, dürfen nur mit besonderer
Genehmigung eingeführt werden. Die Bundesregierung kann zudem künftig
mit Zustimmung des Bundesrats per Rechtsverordnung vorschreiben, dass
bestimmte Hunde nur über eigens eingerichtete Grenzkontrollstellen
eingeführt werden. Auch soll die Regierung kurzfristig das Züchten
anderer gefährlicher Hunde beschränken oder verbieten können.
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