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Natürlich hätte sich die Zeitung damals nicht darum geschert. Früher hätte es auch keine Anzeige gegen den Hundehalter gegeben. Aber durch die Hundehisterie der letzten Zeit ist nunmal immer der Hund der Sündenbock.
Das Beispiel, daß das Kind auch vor ein Auto hätte laufen können ist gar nicht so schlecht, denn in dem Fall hätte man den Autofahrer dafür nämlich nicht haftbar gemacht!
Sicher ist es schwierig, ständig auf quirlige Zwerge aufzupassen, wenn man aber dann doch mal unachtsam ist, sollte man nicht andere dafür haftbar machen.
Auch glaube ich nicht, daß es ein richtiges zubeissen war, wer weiß wie zart und dünn die Lippe eines 2-jährigen Kindes ist , weiß daß die Lippe nicht nur bluten würde, wenn ein Labrador zubeisst.
Einem Hund vor einem Geschäft immer einen Maulkorb anzulegen finde ich übertrieben, zumindest dann, wenn der Hund bisher nie auffällig geworden ist. Aber wahrscheinlich wird der Hund jetzt dazu verdonnert immer einen Maulkorb zu tragen.
Ich kann den Schreck des Vaters natürlich verstehen. Das muß ein ziemlicher Schock für ihn gewesen sein. Aber es ist durchaus was anderes, ob der Hund auf das Mädchen zustürzt, oder ob das Mädchen auf den Hund zugeht.
Auch die Argumentation, daß man haftbar ist, weil man den Hund draussen nicht unter Kontrolle hat, kann ich nicht nachvollziehen, denn die Hunde waren ja angeleint. Sie haben nur einen kleinen Bewegungsradius und jeder hat die Möglichkeit in angemessenem Abstand an dem Hund vorbeizugehen. Anders würde ich es sehen, wenn der Hund nicht fest genug angeleint war, sich losgerissen hätte und dann auf das Kind gestürzt hätte.
Nicola
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