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Hallo,
der Vater ist nicht wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verantwortet worden ? Ich meine zusätzlich, für mich liegt ein klarer Fall von geteilter Schuld vor - ein Hundehalter sollte seinen Hund nicht "ungesichert" alleine zurücklassen, denn gerade im angeleinten Zustand kann er nicht aus und sich sehr leicht bedroht oder eingeengt fühlen. Und der Vater hätte vorausschauender handeln sollen, insbesondere, da die Hunde ja nicht plötzlich und unverhersehbar aufgetaucht sind, sondern sichtbar vor dem Geschäft angebunden waren.
Ich habe die Verletzung nicht gesehen und war nicht dabei, aber ich halte es für gut möglich, daß es sich in diesem Fall nicht um eine gebissene, sondern eine geplatzte Lippe handelt. Bei einem Biss wäre es doch sehr wahrscheinlich nicht bei der Lippe geblieben !?
Mich beschäftigt das "Aufsichtsproblem" jeden Sommer von Neuem. Wenn es wärmer wird, lasse ich meine Hündin sowieso nur kurz und wenn unumgänglich im Auto, aber dann natürlich mit spaltbreit offenen Fenstern. Was, wenn jetzt jemand vorbeigeht und den Finger hineinsteckt und der äußerst unwahrscheinliche Fall auftreten sollte, daß ihn meine Hündin in den Finger beißt ? Habe ich dann die Aufsichtspflicht eigentlich auch verletzt ??? Muß ich denn meine Hündin in MEINEM sonst ABGESCHLOSSENEN Auto mit Beißkorb zurücklassen ?? Was denkt ihr darüber ?
Viele Grüße
Alexandra
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