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21.11.00 -- Volker B.

RE: Achtung Rotalarm in HH /Großrazzia bei Hundehaltern geplant 1.12.














Hallo Hamburger Hundehalter!

In einem vorangegangenen Beitrag zu diesem Thema hatte ich die Möglichkeit in Erwägung gezogen, sich mit der Äußerung von Widersprüchen gegen die bestehende Hamburger »Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden ...« bei einer evtl. Razzia vor der Entführung des eigenen Hundes zu schützen.

Ich habe meine Meinung geändert. Es gibt offensichtlich bereits von Gerichten entschiedene Vorgänge dieser Art. Als Quelle sollte dazu jeder Interessierte bitte lesen:

http://www.hamburg.de/StadtPol/Gerichte/VG/ae20000915.htm

Dort wird in ausführlichstem Juristendeutsch beschrieben, wie ein Hundehalter von einer Polizeistreife kontrolliert wurde, weil sein Hund keinen Maulkorb trug. Nach Angaben des Besitzers ist sogar die Rassezugehörigkeit dieses Hundes unklar. Trotzdem wurden alle Rechtsmittel gegen die Aussetzung des Einziehungsbeschluß, der unmittelbar folgend mit einer Frist von 7 Tagen erlassen wurde, verweigert.

Es muß zwar klar genannt werden, daß der Halter seinen Hund trotz Besitz seit ca. 1 Jahr noch nicht steuerlich angemeldet hatte.

Ich bin trotzdem zu der Überzeugung gelangt, daß die Rechtspraxis der Hamburger Gerichte entgegen aller Vorbehalte zur »reibungslosen« Durchführung der Maßnahmen der Behörden beitragen wird. Kurz gesagt: die Gerichte werden den Ansatz »Listenhunde erstmal einziehen; dann sehen wir weiter ...« wahrscheinlich legitimieren.

Die verschiedentlich geäußerte Meinung, es seien nicht nur die Besitzer der Listenarten von dieser Verordnung bedroht, stimmt leider auch. Eine entsprechende »Gummiformulierung« findet sich in § 1 Abs. 3 der Verordnung:

»Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als gefährlicher Hund im Einzelfall daraus ergeben, daß er ein der Situation nicht angemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Mensch oder Tiere zeigt.«

In der Verordnung des Bundesland Hessen zum gleichen Thema lautet eine Formulierung so:

»Gefährlich sind auch die Hunde, die 1. ... 4. durch ihr Verhalten gezeigt haben, daß sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.«

In Hessen hätte ich demnach einen gefährlichen Hund, oder, wie mein Trainer im Bremer Polizeihundeverein am Sonntag sagte, 2 von 1000 Hundebesitzern keinen gefährlichen Hund, weil der niemals hinter Wild o. ä. herjagt.

Die beiden Verordnungen, die ich mir näher angesehen habe, sind durch ihre dehnbaren Formulierungen ein Freibrief zum Vorgehen gegen jeden Hund, der sich nicht passiv wie ein Kinderspielzeug zum Hinterherziehen verhält, oder wie viele deutsche Schäferhunde durch Negativerfahrungen zum willenlosen Sklaven ihrer Halter ausgebildet wurden.

Ob es genügt, sich außerhalb Hamburgs auf die mangelnde Bereitschaft der Ordnungsbehörden zu verlassen, diese, und ähnlich lautende Verordnungen anzuwenden, bezweifle ich inzwischen auch.

Zurück zur Razzia: die Hamburger Verordnung enthält eine Übergangsfrist, in der die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes eingeholt werden muß bis zum 28.11. des Jahres. Es passt so gesehen genau, daß gleich am 01.12. zugeschlagen werden soll.

Wenn ich nun über die unterschiedlichen Gefahren für Hamburger Hundehalter nachdenke komme ich zu folgendem Schluß:

- Gefährdet ihren Hund zu verlieren sind alle Besitzer von Listenarten, die ihren Hund bisher ordentlich angemeldet haben, aber die besagte behördliche Erlaubnis zur Haltung dieses Hundes, nach dem 28.11. nicht vorlegen können.

- Wer seinen Hund sowieso »schwarz« gehalten hat ist auf der Straße bei Polizeikontrollen sehr gefährdet. Vor allem, wenn sie/er gegen den Leinen- und Maulkorbzwang verstößt. Hinsichtlich der Razzia genügt es für diese Personen wohl sicherlich die Hunde zu verstecken.

- Allen, die kein unmittelbares Risiko eingehen wollen, muß wohl geraten werden den Hund zum Schein in die umliegenden Bundesländer umzumelden, bzw. gleich aus HH wegzuziehen. Dieser Schritt ist eigentlich unakzeptabel, aber jeder kann sich ja selbst entscheiden, wie sicher sie/er und der Hund vor einer verordneten Trennung sein wollen.

Der Ablauf der Übergangsfrist in HH und die möglichen Maßnahmen in der Folgezeit zeigen mir schon, daß es höchste Zeit ist diese diskriminierenden Hundehalterverordnungen auf höherer Rechtsebene anzufechten. Ich bin im Moment nicht im Bilde, wie weit andere damit schon gekommen sind. Ich denke aber, daß gerade darüber hier im Forum immer aktuell berichtet werden sollte.

Wenn jemand hier in dieser Frage einen Informationsvorsprung hat, so möge sie/er doch bitte darüber etwas schreiben.

Ich werde mich in jedem Fall weiter umsehen und dann ggf. darüber berichten.



Gruß, Volker B.
Thema: Achtung Rotalarm in HH /Großrazzia bei Hundehaltern geplant 1.12.


 
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