Aber genau darüber schreibt Klaus doch: das mögliche Einziehen der Hunde ist eine hoheitliche Aufgabe (richtig verstanden?), die nur auf der Basis eines Gesetzes vollzogen werden kann. All die hastig gestrickten Verordnung reichen als Grundlage nicht aus. Kein Mensch braucht also irgendwem seinen Hund zu übergeben. Notfalls könnte man sich vor solchen Versuchen theoretisch sogar polizeilich schützen lassen.
Ich kann mir aber vorstellen, daß ein sicheres Auftreten unter Nennung der Rechtslage, sowie ein einsatzbereiter Fotoapparat/Videokamera hinreichend abschreckend auf die Amtspersonen wirken werden.