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10.11.00 -- Cessi

RE: 8 Hunde elendig verhungert














Liebe Hilde,

so ist es ! Was nützen dann solche Gerichtsurteile, wenn NIEMAND den Amtstierarzt in Kenntnis setzt ?

"Tierschutz rechtfertigt sofortiges Handeln"

(jlp) Tierhalter, die ihre Tiere bewußt vernachlässigen, diese nicht ausreichend füttern und pflegen, müssen damit rechnen, daß der Amtstierarzt einschreitet und daß dieser die vernachlässigten Tiere sofort dem Tierhalter wegnimmt. Der Amtstierarzt kann eine solche Sofortmaßnahme anordnen, wenn eine solche Gefahrensituation für die Tiere besteht. Nur so kann die Amtveterinärbehörde schnell und effektiv Mißstände in der Tierhaltung beseitigen. So ist die Behörde auch nicht verpflichtet, erst den Halter der Tiere zu ermitteln, um ihn dann zur Beseitigung der Mißstände aufzufordern. Nach §16a Tierschutzgesetz kann und muß der Amtstierarzt vielmehr sofort eingreifen, wenn nur so die Gefahr des tierschutzwidrigen Zustandes beseitigt werden kann. (OLG Frankfurt/Oder, AZ 4 E 24/98)

Traurige Grüße

Cessi


Thema: 8 Hunde elendig verhungert


 
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