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Hallo,
ich habe mich für den Miniaturbullterrier interessiert und mich natürlich auch damit auseinandergesetzt was die Verordnung betrifft. Leider habe ich im Netz nichts darüber gefunden und so rief ich bei unserem zuständigen Ordnungsamt an und hakte nach.
Ja, der Minibulli zählt hier auch zur Anlage 1. Man sagte mir das der Miniaturbullterrier keine Ausnahme darstelle da er zum gleichen Schlag des Bullterriers gehöre. Außerdem seien einige Vertreter der Rasse so groß und könnten locker als gewöhnlicher Bulli durchgehen.Natürlich wies man auch darauf hin das der Minibulli ebenfalls über eine enorme Beißkraft verfüge die dem des Bullterriers in nichts nachstünde.
Mfg Simone
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