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Hallo Doris!
Ja, der Eigentümer der Wiese kann Dir das Betreten dieser verbieten! Allerdings NICHT unter Androhung von Schusswaffengebrauch, dass ist ja wohl klar!
Streng genommen begehst Du Landfriedensbruch, wenn Du eine private Wiese betrittst. Stell' Dir vor, jemand geht ungefragt durch Deinen Garten!
Am besten ist es, man stellt sich dem Besitzer (meisten Landwirte) vor und fragt, ob man über seine Wiesen und Felder gehen darf. Nur wer macht das schon!?
Viele Grüße von
Christel (Ehefrau eines netten Landwirtes) und den
Goldies Karo und Benny
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