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Auf der Homepage steht ein Auszug aus der Sachkundeprüfungsordnung von 1995. Alles was in der Form geschrieben ist
Text: blablabla und dann
Merke: blablabla
entstammt aus der Verwaltungsvorschrift zur GefHuVo des Landes NRW von 1995.
Die Darstellung von Verhaltensmerkmalen wird in der Originalform von einer beispielhaften Sachkundeprüfung gefolgt, in Form einer Lernkontrolle.
Dieser Zusammengestellte Fragenkatalog mit 30 Fragen einschl. Bildern, sowie der Lösung kann bei mir als Word-doc (7 Seiten) angefordert werden.
Zusätzlich habe ich noch eine Sachkundeprüfung eines anderen Tierschutzvereins, den ich selbst vor 2 Jahren freiwillig gemacht habe, vorliegen. Dieser umfaßt 16 Seiten mit über 60 Fragen (viele Zeichnungen, daher 10 MB). Ich habe veranlaßt, daß z.Zt. geprüft ob der in NRW anerkannt wird.
Grüße und ein lautes WuffWuff
Sven
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