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11.10.00 -- Sven Schnitzer

RE: Ist das erlaubt????!!!!!














Anbei ein Gerichtsurteil zum Thema:
Fahrrad mit Hund - Bundesgerichtshof
Beschluß Az.: 4 StR 518/90 Verkündet am 18.04.91
Ob man einen Hund vom Fahrrad aus mit sich führen darf, ist anhand der Straßenverkehrsordnung und des Tierschutzgesetzes zu beurteilen. Nach Paragraph 28 StVO ist es grundsätzlich verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus an der Leine zu führen oder etwa neben dem Fahrzeug unangeleint mitlaufen zu lassen. Lediglich vom Fahrrad aus dürfen Hunde mitgeführt werden. Dies bedeutet aber keinen Freibrief, zum Beispiel für einen Radrennfahrer, einen Dackel neben sich herlaufen zu lassen. Die Erlaubnis, Hunde am Fahrrad mitzunehmen,
gilt nämlich nur für größere, schnell laufende Hunde. Aber auch hier muß das Tierschutzgesetz beachtet werden. Denn das, was dem Hund anfangs noch Vergnügen bereitet, kann auf einer längeren Strecke für den untrainierten Hund leicht zur Tierquälerei werden. Damit dürfen größere Hunde vom Fahrrad prinzipiell geführt werden. Nur wenn die Gemeinde einen Leinenzwang verbindlich vorschreibt, hat auch der Fahrradhundeführer diese Regelung zu beachten....

Grüße
sven
Thema: Ist das erlaubt????!!!!!


 
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