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19.09.00 -- Speedyseinherrchen

RE: Ungerechter Wesenstest














Ganz genauso ist es auch. Mir kommt die Galle hoch, wenn ich so etwas lese. Im Ernst, mit mir hätten die das nicht gemacht . Diesem Typen hätte ich Bescheid gegeben und anschließend an den Zaun gebunden. Natürlich geht man zu einer Wesensprüfung, auch wenn diese im Normalfall so nicht ablaufen, nur mit einer Rechtsvertretung. Es kann dann sofort Einspruch eingelegt werden. Dieser Einspruch macht solche Schwierigkeiten (für "unseren" Staat), daß sich die Sache unendlich hinauszögert. Der Hund wird nicht eingezogen sondern verbleibt beim Besitzer (Eigentümer).
Wann begreifen endlich die Menschen, daß dieses Land schon lange nicht mehr "heile" ist. Bitte seid nicht mehr so brav und nehmt alles hin. Ich kann doch niemals hinnehmen, daß ein Mitglied meiner Familie umgebracht wird. Bitte entschuldige, aber was war das denn für ein Weichei. So jetzt muß ich mich beruhigen, tschüß erst'mal - Michael
Thema: Ungerechter Wesenstest


 
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