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Nach all den verdienten Glückwünschen erst nochmal ein paar Fragen:
- Hast du eine Bescheinigung erhalten / wer ist Aussteller / was ist genauer Inhalt der Bescheinigung ?
- Wer war der verantwortliche Prüfer (Qualifikation) ?
- War ein Vertreter der Ordnungsbehörde und/oder eines Veterinäramtes anwesend ?
- War die Teilnahme gebührenpflichtig ?
Einen Kommentar zum Test selbst möchte ich hier nicht abgeben, verweise diesbezüglich auf die Aussagen der Kyno-Königin Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen in ihrem Buch " Hunde und ihre Menschen" im Kapitel "Kritische Überprüfung von Wesensprüfungen nach dem Standard des DRC" von 1992
Aktueller Stand (09/00) in dieser Sache ist:
Von der Maulkorbpflicht für große u. gefährl. Hunde **soll** es in NRW Ausnahmen geben. Hunde die bei einem Verhaltenstest zeigen, dass sie...keine Gefahr sind...müssen keinen Maulkorb tragen. Dies sieht der am Dienstag (05.09.) von der Umweltministerin...vorgestellte ENTWURF der Verwaltungsvorschriften zur LHV vor. Die Verhaltensprüfung (VP) soll vom beamteten Tierarzt abgenommen werden...für Hunde der Liste 2 könne auch eine VP durch einen anerkannten privaten Zuchtverein als Nachweis der Ungefährlichkeit gelten...dabei strebe man die Zusammenarbeit mit dem VdH an...
Querverweise:
Landeshundeverordnung NRW z.B. auf Homepage des Innenministeriums www.im.nrw.de
Aktuelle Zeitungsveröffentlichungen zum Thema Hund (auch neuester Stand in Sachen "Bundeseinheitliche Regelungen" (Erste Lesung des Entwurfs eines Bundesgesetzes im Bundestag) www.dogmain.de
Gruss an alle ... Ralf
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