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Hallo Lena,
das ist mir neu, wäre aber natürlich toll, wenn das Tiersch.Gesetz in dieser Richtung geändert wurde!!!
Mir ist nur folgende Fassung bekannt:
- Hunde, die in ANBINDEHALTUNG gehalten werden, müssen täglich mindestens eine Stunde freien Auslauf erhalten.
(§7 Abs. 3 HundehaltungsVO )
Bei Zwingerhaltung steht leider :-(( nichts davon .
Weiß jemand mehr (Genaues) darüber ????
Viele Grüße
Susann
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