Hunde.com Startseite Wildemann. Natur erleben im Harz
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




14.09.00 -- Susann

RE: Zwingerhaltung














Hallo Gabriele,

lt. Tierschutzgesetz:

-der Zwinger muss eine Mindestgröße von 6 Quadratmetern haben(ohne den Schutzraum)für einen mittelgroßen , über 20 kg schweren Hund.

-Eine Mindestbreite haben, die der Körperlänge des Hundes entspricht.

-außerhalb des Schutzraumes eine wärmedämmende Liegefläche

-Hunde dürfen nur dann im Zwinger gehalten werden, wenn ihnen innerhalb des Zwingers ein Schutzraum zur Verfügung steht


Mehr gibt das Gesetz leider nicht her :-((

Vielleicht hilft ein Gespräch ??

Ansonsten, wennn die Halter uneinsichtig sind bzw. der Zwinger nicht den Bestimmungen entspricht unverzüglich den Behörden melden!!

Und als allerletzte Möglichkeit bleibt dann noch, dass DU den Hund auf deinen Spaziergängen einfach mitnimmst??

Diese Möglichkeit prakiziere ich naemlich auch momentan und nehme jeden morgen einen Berner Sennen Rüden (auch Zwingerhaltung und kommt nie !! raus) mit meinem Labbi zusammen mit- der Hund wird es dir danken !!!

Viele Grüße
Susann

Thema: Zwingerhaltung


 
Copyright 1996-2025 Thomas Beck