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30.09.96 -- Gudrun_Beck

Hundefeindliche Stadtsatzungen














Hallo Karin, Andrea und Kurt,

obwohl ich mich vor kurzem schon im Compuserve-Hund- und Katz-Forum ausgeheult habe, möchte ich auch hier nochmal meinen Unmut bzgl. hundefeindlicher Stadtsatzungen kundtun. Kassel und Oldenburg sind Beispiele für Städte mit totalem Leinenzwang, bei uns in Düsseldorf ist es faktisch dasselbe: Nur auf den Bürgersteigen sind freie Hunde noch erlaubt! (Wo man sie i.d.R. eh nicht frei läßt!) Die Ordnungswidrigkeitsgebühr von 240,- DM wurde inzwischen von einigen Besitzern absolut braver, rel. kleiner Hunde bezahlt. Die Tiere befanden sich auf dem Gehweg in einer Park-artigen Zone, wenige Meter vor ihren Besitzern. In allen Parks, park-artigen Zonen und Stadtforsten ist es dasselbe. Mich will der Förster das nächste Mal anzeigen, wenn er meine Hunde unangeleint sieht. Auch das Fährtegehen an der langen Leine ist uns verboten, weil man dafür ja vom Wege ab geht! Außerdem gehe es ja nun nicht, daß der 2. Hund solange unangeleint und unbeaufsichtigt am Wegesrand Platz hält. (Dabei kann ich Gladess wirklich stundenlang irgendwo hinlegen, ohne daß sie sich auch nur einige cm wegbewegt.)

Meine Konsequenz ist klar: Ich werde bald umziehen. Weiter raus, wo eine andere Satzung gilt. Meine Hunde nach dem Landeswaldgesetzt auf dem Weg in meinem "Einwirkungsbereich" zu halten,macht mir überhaupt keine Schwierigkeiten, auch wenn ein Rudel Rehe oder ein Fuchs unmittelbar vor uns den Weg kreuzt. Dafür habe ich meine Hunde schließlich erzogen!

Grüße

Gudrun
Thema: Straftat "ohne Leine!"


 
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