|
Hi Sandra.
Nach dem, was im Tierheim Mönchengladbach los war würde mich nichts mehr wundern.
Die Nicht-Vermittelbarkeit ist doch das Kernstück der HVO's. Wenn man sich einen Hund der Liste 1 aus dem Tierheim holt, wird man noch bestraft, in dem man die erhöhte Hundesteuer zahlen muß und dann steht da noch die Wesensprüfung an, die darüber entscheidet, ob die gute Tat auch auf Dauer Bestand hat.
Ehrlich gesagt, ich würde mir derzeit auch keinen der Liste 1 aus dem TH holen, in Ermangelung eines ausbruchsicheren Grundstückes müßte der Hund dann ja immer mit Maulkorb und Leine laufen. Und das ist nun mal nicht das, was ich mir unter artgerechter Haltung vorstelle.
Holt man sich statt dessen einen "Schäferhund/Dackel-Mix", gibts keine Probleme.
Die große Frage ist doch, wann ist der Zeitpunkt erreicht, an dem die Tierheime zu den von Herrn Grüll gewünschten Auffangstationen für "gefährliche" Hunde werden?
Andersrum ausgedrückt: Wie verfahre ich mit nicht-vermittelbaren Hunden?
In diesem Sinne: Hört auf GILL, geht zu den Demos, tut auch was gegen die HVO's.
Stefan
|