|
Hi !
Hab mich nochmals mit der saarländischen HVO befasst und doch noch rausgedröselt, daß die "DREI" (Pitbull, Amstaff, Staff. Bully), wie in allen (derzeitigen) HVO's als komplette Rassen drinstehen und nicht nur ihre gefährlichen Individuen.
Siehe: §6 Sondervorschriften Absatz (4): Für die Haltung von Hunden im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 gilt §5 Haltung
In §5 wird dann beschrieben, wie gefährliche Hunde zu halten sind.
Die Saarländer machen also auch mit bei der Diskriminierung von Hunderassen, nur beschränken sie sich auf deren drei, während ja in NRW 29 (bzw.27) auf den Listen stehen, und sie verpacken es anders.
qed
Stefan
|